LX Rufzeichen

Veröffentlicht in Funkbetrieb in LX

Das luxemburgische Amateurfunkrufzeichen setzt sich zusammen aus dem Präfix LX, gefolgt von einer Ziffer (0-9) und dem Suffix bestehend aus mindestens 2 Buchstaben (AA-ZZ) und maximal 4 Buchstaben (AAAA-ZZZZ).
Die benutzte Ziffer folgt diesem Schema:

0 * Automatische Stationen
1,2,3 HAREC-Lizenz
4,5 ** Spezielle Stationen
6 NOVICE-Lizenz
7,8 ** Spezielle Stationen
9 *** Gruppenstation (Gruppenlizenz)

Bei Mobilbetrieb wird der zusätzliche Suffix /M benutzt, bei Portabelbetrieb wird der zusätzliche Suffix /P benutzt, auf hoher See wird der zusätzliche Suffix /MM benutzt.

* Jeder Funkamateur kann ein Rufzeichen für eine automatisch arbeitende Station beantragen (z.B Bake oder Relais, Hamnet, APRS, ATV, hotspot, ...). Diese automatische arbeitende Station steht im Prinzip allen Funkamateuren zur Verfügung. Wenn die automatisch arbeitende Station „strikt lokal“ betrieben wird, so erfolgt der Betrieb unter dem persönlichen Rufzeichens des Funkamateurs. Dieser Betrieb muss dem ILR gemeldet werden.

** Die Rufzeichen mit den Ziffern 4, 5, 7, 8 sind für Funkstationen reserviert, die an Wettbewerben oder nicht-temporären Spezialaktivitäten teilnehmen, oder die sich der Bildung oder der Gemeinnützigkeit widmen. Um solch ein Rufzeichen zu bekommen muss der Antragsteller im Besitz einer HAREC- Lizenz sein.

*** Eine Gruppe von Interessenten kann nach Genehmigung eine Amateurfunkstation für Bildungs- und experimentelle Zwecke in Betrieb nehmen. Der Betrieb erfolgt dann unter der Verantwortung eines Funkamateurs, der die Lizenz für die Gruppenstation beantragt hat.

Für temporäre Spezialaktivitäten können auch Rufzeichen vergeben werden, die nicht dem normalen Schema entsprechen. Diese Rufzeichen können für maximal 6 Monate erteilt werden.

Kurze Rufzeichen mit nur einem Buchstaben nach der Ziffer werden nur auf Anfrage an Funkamateure vergeben, die seit mindstens 6 Jahren ein persönliches Rufzeichen besitzen. Die Zuteilung erfolgt auf Antrag. Desweiteren muss der Antragsteller nachweisen, mit besonderen Leistungen im Bereich des Amateurfunks geglänzt zu haben.

Jeder Funkamateur, der im Besitz einer ausländischen Lizenz gemäß der Empfehlung CEPT T/R 61-01 (HAREC) oder Empfehlung ECC (05)06 (NOVICE) ist, darf als Gast in Luxemburg Betrieb machen, indem er den zusätzlichen Präfix LX/ (HAREC) oder LX6/ (NOVICE) mit seinem ausländischen Rufzeichen benutzt. Beispiele: LX/ON1ABC, LX6/DO1ABC. Der Regulierer vergibt keine Sonderrufzeichen LX4,5,7,8 an ausländische Lizenzinhaber ohne permanenten Wohnsitz in Luxemburg.

Weitere Informationen sind dem Reglement F16/02/ILR vom 18 März 2016 zu entnehmen.

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